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AGB

I. Allgemeines

1.Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

 

II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Der Auftraggeber im Sinne vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Foto zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. 

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Die Dateien verbleiben auch beim Fotografen. 

 

III. Bezahlung

1.Für die Herstellung der Fotografien wird ein Paketpreis zuzüglich weiterer Fahrtkosten berechnet.

Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise aus.

2. Nach Abschluss des Fotoshooting von privaten Aufnahmen ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu entrichten. Bei Auftragsarbeiten auf Rechnung, sind diese innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Bilder vollständiges Eigentum des Fotografen.

 

IV. Haftung

1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, von ihm aufbewahrte Dateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.  

3. Die Organisation und Planung des Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt

mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat

(z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf

zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche

daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

 

V. Nutzung und Verbreitung 

1. Die Verbreitung von Bildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

3. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde..

4. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

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